(festgelegt im Jahre 2004)

Punkt 1: Der Festausschuss besteht aus:

a. den Festausschussobmännern
b. den Festausschussmitgliedern

1.1 Der Festausschuss wird von der Mitgliederversammlung für 2 Geschäftsjahre gewählt.
1.2 Der Festausschussvorsitzende gehört Kraft seines Amtes dem Gesamtvorstand an.
1.3 Der Festausschussvorsitzende hat die Aufgabe bei Veranstaltungen des Vereins, den Vorstand bei der Organisation zu entlasten.

Punkt 2: Betriebsausschuss besteht aus:

a. den Betriebsausschussobmännern
b. den Betriebsausschussmitgliedern

2.1. Betriebsausschuss wird von der Mitgliederversammlung für 2 Geschäftsjahre gewählt.
2.2. der Betriebsausschussvorsitzende gehört Kraft seines Amtes dem Gesamtvorstand an.
2.3. der Betriebsausschussvorsitzende hat die Aufgabe im Schützenhaus die Bewirtung während aller Veranstaltungen zu organisieren.

Punkt 3: Das Offizierskorps besteht aus:

a. dem Kommandeur
b. dem stellvertretenden Kommandeur
c. dem Adjutanten des Königs
d. den 6. Fahnenträgern

3.1. Die Aufgaben

a. das Offizierskorps dient dem Verein zur Repräsentation bei Veranstaltungen und Festumzügen.
b. die Offiziere werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sollten ihrer Position würdig sein.
c. der Kommandeur gehört als ranghöchster Offizier dem Gesamtvorstand an.
d. bei Bedarf können weitere Dienstgrade benannt werden.

Punkt 4: Unveräußerlichkeiten und Ausleihungen von Inventar

4.1. Die Vereinsfahne, die Kaiserkette, die Königskette, das Königinnendiadem, die Vizekönigskette, das Vizeköniginnendiadem sowie die vom Verein aufgrund von Leistungen und Ehrungen erworbenen Urkunden, Pokale, Fahnennägel und dergleichen sind unveräußerlich und Eigentum des Vereins.

4.2. Eine Ausleihung der genannten Gegenstände ist nicht statthaft.

4.3. Ein Ausleihen anderer Gegenstände des Schützenvereins Klausheide e. V. ( z. B.: Musikanlage, Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Stühle, Tische usw. ) bedarf der Genehmigung des Zeugwarts.

Punkt 5: Schützentracht, Orden und Ehrenzeichen

5.1. Die Schützentracht ist das äußere Zeichen eines Schützenvereins und soll nach Möglichkeit bei allen Anlässen oder Festlichkeiten des Vereins von den Mitgliedern getragen werden.

5.2. Ein einheitliches Aussehen innerhalb des Vereins ist nur dann gewährleistet, wenn jede Erneuerung einer Schützentracht oder Abzeichen bzw. Orden, das an der Jacke getragen werden soll, dem Vorstand vorgelegt und von diesem genehmigt werden muß.

5.3. Schützenschnüre dürfen nur an Schützenjacken getragen werden.

5.4. Vom Verein verliehene Orden sind eine besondere Auszeichnung und werden mit der Ordensspange verliehen.

5.5. Für jeweils 10-jährige Mitgliedschaft wird den Mitgliedern ein goldenes Eichenblattpaar verliehen. Dieses darf nur am Kragenansatz der Schützenjacke getragen werden.

5.6. Vorstandsmitgliedern wird für 10-jährige Amtstätigkeit ein goldener Stern für die Schulterstücke verliehen.

5.7. Mitgliedern des Offizierskorps wird für 10-jährige Tätigkeit ein silberner Stern für die Schulterstücke verliehen.

5.8. Jedes Mitglied soll nach Möglichkeit ein Vereinsabzeichen käuflich erwerben. Das Abzeichen kann an ziviler Kleidung, zumindest bei Veranstaltungen des Vereins, getragen werden.

Punkt 6: Veranstaltungen

6.1 Falls durch keine höhere Gewalt unmöglich gemacht, feiert der Verein jährlich das Schützenfest.

6.2. Weitere Veranstaltungen kann der Vorstand beschließen. Ort und Zeitpunkt sind der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

6.3. Alle Veranstaltungen, die mit dem Vereinsleben im Zusammenhang stehen und im Namen des Vereins veranstaltet werden, sind im Vorstand zur Genehmigung vorzulegen.

Punkt 7: Schützenfest

7.1. Das Schützenfest ist der Mittelpunkt des Schützenvereins. Es dient der Brauchtumspflege und des Ansehens des Vereins nach außen. Durch Festumzüge wird das Bestehen des Vereins angezeigt und für das Fest geworben. Jung und Alt, Frauen und Kinder, aktive und passive Mitglieder, feiern 3 Tage das Schützenfest und stärken und kräftigen damit die Zusammengehörigkeit.

7.2. An jedem Schützenfest ist ein König oder eine Königin zu schießen. Dieser oder diese muss Mitglied des Vereins sein, das 18. Lebensjahr überschritten haben und auch sonst den Verein nach innen und außen würdig vertreten können. Ein Mitglied kann nur alle fünf Jahre einmal König werden.

7.3. Den Anordnungen beim Königsschießen ist unbedingt Folge zu leisten.

7.4. Nach dem Königsschießen hat der König oder die Königin dem Vorstand seinen/ihren Thron vorzustellen. Der König oder die Königin hat dafür Sorge zu tragen das der von ihm/ihr ausgewählte Thron den Verein während seiner/ihrer Amtszeit würdig vertritt. Ehrenherren und Mundschenk müssen Mitglied im Verein sein.

7.5. Der Königsthron setzt sich zusammen aus dem:

a. König und Königin
b. Zwei Ehrendamen
c. Zwei Ehrenherren
d. Dem Mundschenk oder Mundschenkpaar

7.6. Die Proklamation des neuen Königs oder Königin nimmt der 1. Vorsitzende vor. Er kann sie auch einem anderen Mitglied des Gesamtvorstandes übertragen.

7.7. Das Königsgeld ist in jedem Jahr, je nach Kassenlage, vom Vorstand neu festzulegen.

7.8. An jedem Schützenfest ist ein Vizekönig oder eine Vizekönigin zu schießen.

7.9. Fällt aus irgendeinem Grunde der amtierende König oder Königin aus, so soll der Vizekönig oder die Vizekönigin ihn oder sie vertreten.

7.10. Alle 5 Jahre wird von den ehemaligen Königen und Königinnen ein Kaiserschießen veranstaltet. Das Schießen auf den Vogel erfolgt nach Losziehung. Der Kaiser kann sich eine Kaiserin wählen. Die Kaiserin kann sich einen Kaiser wählen.

Der vorstehende Satzungsanhang wurde in der Mitgliederversammlung vom heutigen Tage angenommen. Nordhorn/Klausheide, Gerd Stulga Friedhelm Büscher (1. Vorsitzender) (Geschäftsführer)